Worum geht es?

Die Umwandlung von Bodenschätzen in Reichtum ist ein schwieriger Prozess, lang und teuer, mit hohen Ausfallraten, was die Tätigkeit im Wesentlichen riskant macht, und es ist immer notwendig, die Interessen der öffentlichen Körperschaft, der Bergleute und der betroffenen Gemeinden in Einklang zu bringen.
In diesem Zusammenhang haben wir die Ansicht, dass die Rechtsgrundlage für die Mineraltätigkeit durch die Bundesverfassung, die diesbezüglichen Rechtsvorschriften und die Verwaltungsvorschriften, die eine normative Grundstruktur ergänzen, unterstützt wird. Der Schwerpunkt liegt auf dem kürzlich geänderten Bergbaugesetz, um die Vorschriften für das Auffinden von Lagerstätten besser regeln zu können und Nutzung von Minen.
In solchen Varianten bestätigt, ist eine permanente gesetzliche Überwachung erforderlich, um die Unsicherheiten zu verringern und deren Entwicklung zu ermöglichen.
Jobim Advogados Associados berät und berät seit vielen Jahren in der Mineraliengesetzgebung für Mineralexplorationsunternehmen von der Etappe der Erlangung von Mineralexplorationsgenehmigungen oder Bergbaugenehmigungen bei der neuen Nationalen Agentur für Mineralforschung (ANPM) und dem Ministerium für Bergbau und Energie (MME) bis zur regelmäßigen Entwicklung der Bergbautätigkeit.
Höhepunkte

- Prüfungen und Abgabe von Stellungnahmen zu Bergbautiteln;
- Anforderungen und Folgemaßnahmen zu Prozessen, Erwerb und Übertragung von Forschungsrechten sowie Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen.
- Ausarbeitung von Abtretungsverträgen und Übertragung von Grundrechten;
- Vertretung und Verteidigung in Verwaltungsverfahren vor der neuen National Mining Agency (ANM) und in den Ministerien für Bergbau und Energie (MME) und dem Ministerium für Landwirtschaft, Viehzucht und Versorgung (MAPA)
Beantragung, Erwerb und Übertragung von Forschungsrechten sowie Erarbeitung der neuen Bestimmungen des Erlasses der neuen Verordnung zum Bergbaugesetzbuch; - Leitlinien zu den Rechtsvorschriften und deren Regelungen mit direktem Einfluss auf die Verhandlung und Vertragsgestaltung;
- Ausarbeitung von Vereinbarungen mit Landbesitzern, die erforscht oder erforscht werden sollen;
- Steuerliche Fragen im Zusammenhang mit der Tätigkeit;
- Verhandlungen und Verträge über die Abgrenzung von Einlagen und die Einbeziehung von Bergbaurechten;
- Due Diligences und Titelurteile durchführen;
- Vorschlag von Bergbauaktionen, die die Mineralienforschung oder den Bergbau von Mineralien durchführbar machen sollen;
- Verteidigung bei Verstößen, einschließlich der Gewährleistung des Bergbaurechts.
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